Schwangeren­betreuung

Die gesetzlich geregelten Mutterschaftsrichtlinien sehen für die Zeit der Schwangerschaft folgende Vorsorgeuntersuchungen vor:

Standard­untersuchungen

Ultraschallscreening

Bei einer unauffällig verlaufenden Schwangerschaft sind nach den Mutterschaftsrichtlinien drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:

1. Screening:


8+0. – 11+6. SSW

—> Diese Untersuchung dient der genauen Bestimmung des Schwangerschaftsalters und der frühzeitigen Feststellung von Mehrlingsschwangerschaften

2. Screening:


18+0. – 21+6. SSW

—> Sie haben die Wahl zwischen einem – Basis-Ultraschallscreening, welches der Kontrolle der zeitgerechten Entwicklung des Fetus dient, und einem – erweiterten – IIb-Screening. Im Unterschied zum Basis-Ultraschallscreening wird das Kind hierbei genauer untersucht, und es wird nach auffälligen fetalen Merkmalen geschaut.

3. Screening:


28+0. – 31+6. SSW

—> Dieses Screening dient nochmals der Kontrolle der zeitgerechten Entwicklung des Fetus.


Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, bei uns verschiedene pränataldiagnostische Untersuchungen in Anspruch zu nehmen (Ersttrimesterscreening, Ultraschallfeindiagnostik mit fetaler Echokardiographie, Dopplerultraschall).

Sprechen Sie uns gerne an, wir erläutern gemeinsam, welche Untersuchung in Ihrem individuellen Fall nötig und sinnvoll ist.

Antikörper-Suchtest/ Anti-D-Prophylaxe

Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge ist die Blutgruppenbestimmung einschließlich des Rhesusfaktors. Bei einer Rhesus-negativen Mutter mit Rhesus-positivem Fetus kann die Mutter Abwehrstoffe (Antikörper) gegen den Rhesusfaktor des Kindes bilden. Bisher war es üblich, dass jeder Rhesus-negativen Schwangeren in der 28. – 30. Schwangerschaftswoche eine Anti-D-Prohylaxe verabreicht wurde. Hierdurch wird die Bildung von Antikörpern gegen den Rhesusfaktor des Kindes verhindert. Mittlerweile ist es möglich, mittels eines nichtinvasiven pränatalen Tests (NIPT) in der 12. – 24. SSW (idealerweise um die 16. SSW) den fetalen Rhesusfaktor zu bestimmen und die Anti-D-Prohylaxe nur noch im bestätigten Falle eines Rhesus-positiven Feten zu verabreichen. Seit Ende 2020 ist dieser Test Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien. Die mütterlichen Antikörper können zu einer Anämie (Blutarmut) des ungeborenen Kindes mit schwerwiegenden Komplikationen bis hin zum Tod des Kindes führen. Bei bestehenden mütterlichen Antikörpern sollten daher regelmäßige Ultraschalluntersuchungen zur Diagnose einer fetalen Anämie erfolgen. Tritt diese Anämie beim Kind tatsächlich auf, ist es je nach Schweregrad möglich, dem Kind im Mutterleib Blutprodukte zu verabreichen.

Röteln

Die Rötelnvirusinfektion gehört zu den schwerwiegendsten Infektionserkrankungen in der Scwangerschaft. Insbesondere bei einer Infektion im 1. Schwangerschaftsdrittel kann es zu irreversiblen Schädigungen (zur sogenannten Rötelnembryopathie mit Blindheit, Herzfehlern und psychomotorischen Entwicklungsrückständen) des Kindes kommen. Übertragen wird das Virus durch infektiöse Tröpfchen z. B. beim Husten, Niesen oder Küssen. Klinisch verläuft die Rötelninfektion zum Teil mit einem Ausschlag und grippeartigen Symptomen, häufig jedoch auch asymtomatisch. Je früher in der Schwangerschaft eine Infektion auftritt, umso höher ist das Risiko einer kindlichen Infektion und umso schwerwiegender die Folgeschäden für das Kind. Nach der 17. Schwangerschaftswoche treten in der Regel keine komplexen kindlichen Beeinträchtigungen mehr auf. Wer als Kind an Röteln erkrankt ist oder geimpft wurde, hat in den meisten Fällen einen ausreichenden Schutz vor einer Infektion. Zu Beginn der Schwangerschaft kontrollieren wir Ihren Immunstatus anhand des Impfausweises. Bei zwei dokumentierten Röteln- oder MMR-Impfungen kann von einem ausreichenden Schutz gegen eine Rötelninfektion ausgegangen werden. Bei Schwangeren, bei denen dies nicht der Fall ist oder bei denen kein Impfausweis vorliegt, führen wir eine Blutabnahme zur Bestimmung des Röteln-Titers durch.

Fehlende MMR-Impfungen sollten möglichst direkt nach der Schwangerschaft (vorzugsweise im Wochenbett) nachgeholt werden.

HIV

Wir empfehlen Ihnen am Anfang der Schwangerschaft eine Untersuchung auf HIV (AIDS-Virus) durchführen zu lassen. Die Kosten werden im Falle einer Schwangerschaft von den Krankenkassen getragen.

Chlamydien

Chlamydien sind Bakterien, die Erkrankungen der Schleimhäute im Bereich der Augen und der Atemwege sowie im Genitalbereich auslösen können. Mögliche Beschwerden sind Schmerzen beim Wasserlassen und gelblicher Ausfluss, bei einem Großteil der Infizierten verläuft die Erkrankung jedoch asymptomatisch. Eine Chlamydien-Infektion in der Schwangerschaft kann zu vorzeitigen Wehen, einer Frühgeburt, einem vorzeitigen Blasensprung, niedrigerem Geburtsgewicht des Kindes und einer Gebärmutterinfektion nach der Geburt führen. Infizieren sich Kinder während der Geburt, können sie Lungen- und Augeninfektionen entwickeln. Behandelt werden kann eine Chlamydien-Infektion mittels einer zeitnahen Antibiotika-Therapie.      

Wir empfehlen, entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien, einen Urin-Test in der Frühschwangerschaft durchzuführen.

Syphilis

Bei der Syphilis handelt es sich um eine sexuell übertragbare Erkrankung, welche durch den Erreger Treponema pallidum ausgelöst wird. Eine Infektion der Mutter in der Schwangerschaft führt in einem Großteil der Fälle zu einer Infektion des ungeborenen Kindes. Häufig kommt es zu Fehl- bzw. Früh- oder Totgeburten, außerdem zeigt sich eine erhöhte Säuglingssterblichkeit. Die infizierten Kinder sind bei der Geburt oft unauffällig, entwickeln jedoch im Verlauf klinische Symptome einer konnatalen Syphilis mit möglicher Beteiligung verschiedenster Organe wie z. B. des Zentralnervensystems, der Knochen, der Augen und des Innenohrs. Wird eine Infektion der Mutter in der Schwangerschaft nachgewiesen, kann durch eine Antibiotika-Gabe eine Ansteckung des Kindes vermieden werden.

Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge wird empfohlen jede Schwangere möglichst früh auf Syphilis zu testen.

Hepatitis B

Eine Hepatitis-B-Infektion in der Schwangerschaft führt in einem Großteil der Fälle zu einer Übertragung auf das Kind, in der Regel während der Geburt. Bei den infizierten Kindern heilt die Erkrankung meist nicht aus, sondern mündet in einen chronischen Verlauf mit dauerhafter Entzündung und langfristig auch Zerstörung der Leber. Wird die Infektion der Mutter rechtzeitig erkannt und das Kind unmittelbar nach der Geburt behandelt und geimpft, lässt sich eine Erkrankung des Kindes mit großer Wahrscheinlichkeit verhindern. Daher werden Schwangere zwischen der 32. und 36. SSW standardmäßig auf eine Hepatitis B-Infektion untersucht.

Sinnvoll ist es bereits seinen Impfstatus vor einer geplanten Schwangerschaft zu überprüfen und ggf. fehlende Impfungen vor Eintritt der Schwangerschaft zu vervollständigen.

Oraler Glukosetoleranztest (oGTT)/ Gestationsdiabetes

Ein Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) gehört zu den häufigsten Begleiterkrankungen einer Schwangerschaft. Diese Form der Zuckerkrankheit wird erstmals während einer Schwangerschaft diagnostiziert und verschwindet meist nach der Entbindung  wieder. Unerkannt besteht ein Risiko für die Mutter und insbesondere auch für das ungeborene Kind. Die Kinder diabetischer Mütter sind oft besonders groß und schwer, kommen jedoch eher mit einer funktionellen Unreife zur Welt, was zu Anpassungsstörungen nach der Geburt führen kann. Zwischen der 24. und 28. SSW wird ein Suchtest durchgeführt, bei dem der Blutzucker nach Verabreichung von 50 g Zuckerlösung bestimmt wird. Bei Schwangeren, bei denen ein erhöhtes Risiko für das Auftreten eines Gestationsdiabetes besteht, führen wir bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel einen Suchtest durch. Präziser, jedoch leider nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge, ist ein Zuckerbelastungstest mit 75 g Glukoselösung, bei dem nüchtern, nach 1 und nach 2 Stunden der Blutzucker gemessen wird. Sollte bei Ihnen ein Schwangerschaftsdiabetes diagnostiziert werden, kann zunächst versucht werden, die Blutzuckerwerte durch eine Ernährungsumstellung und Sport zu normalisieren. Sollte sich hierdurch keine Normalisierung der Zuckerwerte erreichen lassen, kann die Gabe von Insulin notwendig werden. In jedem Fall ist eine intensivere Überwachung der Schwangerschaft mit häufigeren Ultraschalluntersuchungen erforderlich.

Unsere Praxis ist auf die Betreuung von Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes spezialisiert.

Pertussis -Impfung (Keuchhusten -Impfung )

Seit 2020 empfiehlt die STIKO die Verabreichung einer Pertussis-Impfung in jeder Schwangerschaft, unabhängig vom Zeitpunkt einer zurückliegenden Impfung. Durch die Impfung während der Schwangerschaft bildet die werdende Mutter Antikörper gegen Keuchhusten, die sie über die Nabelschnur an ihr ungeborenes Kind weitergibt. Säuglinge können selbst erst ab dem vollendeten 2. Lebensmonat mit der Grundimmunisierung gegen Keuchhusten beginnen. Durch die Impfung in der Schwangerschaft kann das Baby einen „Nestschutz“ gegen Keuchhusten aufbauen und ist so in den ersten Lebensmonaten gegen eine Infektion geschützt – solange, bis es selbst geimpft werden kann. Für eine ausreichende Antikörperbildung beim Neugeborenen wird empfohlen, die Impfung möglichst zwischen der 28. und 32. SSW durchzuführen. Zum zusätzlichen Schutz für das Neugeborene wird auch für alle engen Kontaktpersonen spätestens vier Wochen vor der Geburt eine Auffrischimpfung gegen Keuchhusten empfohlen, wenn die letzte Impfung mehr als 10 Jahre zurückliegt.

Covid-19

Mit Beschluss vom 17. September 2021 hat die STIKO ungeimpfte Schwangere (ab dem 2. Trimenon) und ungeimpfte Stillende explizit als „zu impfende Zielgruppen“ in die Impfempfehlungen zur COVID-19 Impfung aufgenommen.

Schwangere
Noch ungeimpften Schwangeren wird ab dem 2. Trimenon unabhängig vom Alter die Impfung mit 2 Dosen des mRNA-Impfstoffes Comirnaty (Biontech/Pfizer) empfohlen.

Bereits 2-mal geimpften Schwangeren soll unabhängig vom Alter ab dem 2. Trimenon eine Auffrischimpfung (“Booster“) mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty mit einem Mindestabstand von mindestens 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis angeboten werden. Bei einer bestehenden Grunderkrankung mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf sollten Schwangere darüber hinaus eine 4. Impfstoffdosis (2. Auffrischimpfung) mit Comirnaty mindestens 6 Monate nach dem 3. immunologischen Ereignis (Impfung oder Erkrankung) erhalten.

Stillende
Ungeimpften Stillenden empfiehlt die STIKO die Impfung mit 2 Dosen eines mRNA-Impfstoffs (Comirnaty/Spikevax).

Ferner wird Stillenden eine weitere Impfdosis nach mindestens 6 Monaten nach dem zweiten immunologischen Ereignis (Infektion/Impfung) empfohlen. Weisen Stillende Risikofaktoren für einen schweren COVID-19 Verlauf auf oder arbeiten in einer medizinischen Einrichtung, sollten sie nach drei immunologischen Ereignissen ggf. eine weitere Impfdosis erhalten.

Nicht-Schwangere im gebärfähigen Alter

Allen ungeimpften Personen im gebärfähigen Alter wird dringend die Impfung gegen COVID-19 empfohlen, sodass ein optimaler Schutz vor dieser Erkrankung bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft besteht.

Auch enge Kontaktpersonen von Schwangeren sollten sich gemäß Impfempfehlung gegen COVID-19 impfen lassen.

Quellen:
Aktualisierte STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung (21.12.2021)
Epidemiologisches Bulletin 2/2022
Begründung der STIKO zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren und Stillenden (17.09.2021)
Epidemiologisches Bulletin 38/2021
Fachempfehlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburshilfe e. V. zur Schutzimpfung für Schwangere und Stillende im Zusammenhang mit COVID-19 – Update Herbst 2022
https://www.dggg.de/fileadmin/data/Stellungnahmen/DGGG/2022/Stellungnahme_Impfempfehlungen_fuer_Schwangere_und_Stillende_September_2022.pdf

Weitere Leistungen zur Optimierung Ihrer Schwangerschaftsvorsorge:

Zu dem Versorgungsangebot der gesetzlichen Krankenkasse bieten wir Ihnen in unserer
Praxis ergänzend folgende sinnvolle und empfehlenswerte Untersuchungen an:

Toxoplasmose

Bei der Toxoplasmose handelt es sich um eine durch den Parasiten Toxoplasma gondii hervorgerufene Infektionskrankheit, die grippeartige Beschwerden verursachen kann und nur selten zu Symptomen führt. Eine Infektion vor der Schwangerschaft führt zu lebenslanger Immunität. Hauptwirt für die Parasiten sind Katzen, die Infektion erfolgt über die orale Aufnahme von Parasiten-Eiern aus der Umwelt (z. B. durch ungewaschenes Obst und Gemüse) oder den Verzehr von nicht ausreichend erhitztem Fleisch.
70-80% der Schwangeren sind nicht vor einer Erstinfektion geschützt. Kommt es während der Schwangerschaft zu einer Infektion, kann die Krankheit auf das Ungeborene übertragen werden, unter anderem Schädigungen des kindlichen Gehirns und die Gefahr einer Fehlgeburt können die Folge sein.

Behandelt werden kann eine frische Toxoplasmoseinfektion durch eine möglichst zeitnahe antibiotische Therapie, hierdurch sinkt das Übertragungsrisiko auf das ungeborene Kind. Da ein frühzeitiger Therapiebeginn für die Effektivität der Therapie wesentlich ist, werden bei Toxoplasmose- negativen Schwangeren möglichst kurze Screeningintervalle von 8-10 Wochen empfohlen.

So können Sie einer Infektion vorbeugen:

  • Essen Sie nur gut durchgebratenes Fleisch, meiden Sie Rohmilchprodukte
  • Waschen Sie Obst, Gemüse und Salat vor dem Verzehr
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände, insbesondere vor dem Essen, nach Katzenkontakt und nach der Gartenarbeit bzw. tragen Sie Handschuhe bei der Gartenarbeit
  • lassen Sie die Katzentoilette von einer anderen Person reinigen
  • lassen Sie zu Beginn der Schwangerschaft und bei fehlender Immunität alle 8-10 Wochen Ihr Blut auf Toxoplamose kontrollieren

Cytomegalie

Cytomegalie ist eine Viruserkrankung, welche in der Regel symptomlos oder mit leichten grippeartigen Beschwerden abluft. Eine Infektion des Ungeborenen kann zu schwerwiegenden Folgen für das Kind, wie zu niedrigem Geburtsgewicht, Vergrößerung von Milz und Leber, ungewöhnlich kleinem Kopf, verzögerter geistiger und körperlicher Entwicklung oder Hörverlust führen. Eine sichere Diagnose kann nur über eine Bestimmung der CMV-Antikörper im Blut erfolgen, weshalb eine Blutuntersuchung zu Beginn der Schwangerschaft vorgenommen werden sollte. Übertragen wird das Virus durch eine Schmierinfektion, das heißt durch direkten Kontakt mit CMV-haltigem Speichel, Urin, Tränen und Genitalsekret. Die Mehrzahl der Schwangeren infiziert sich bei CMV-ausscheidenden Kleinkindern.

Das Risiko einer Infektion kann durch einfache Hygienemaßnahmen vermindert werden:

  • Küssen Sie Kleinkinder nicht auf den Mund
  • Verzehren Sie keine Essensreste der Kinder
  • Keine gemeinsame Benutzung von Zahnbürsten, Gläsern, Besteck
  • Waschen Sie sich insbesondere nach dem Windelwechsel gründlich mit Seife und warmem Wasser die Hände

Parvovirus B19 (Ringelröteln)

Das Parvovirus B19 verursacht die Ringelröteln, eine klassische Kinderkrankheit, welche bei Kindern und Erwachsenen in der Regel harmlos verläuft. Eine Infektion in der Schwangerschaft kann jedoch zu fetalen Komplikationen führen.
Die häufigste Infektionsquelle für Schwangere sind Kinder im Kindergarten und Grundschulalter, die Ansteckung erfolgt über eine Tröpfcheninfektion. Erste Anzeichen einer Erkrankung bei Kindern sind zunächst rote Wangen, hieran schließt sich ein Ausschlag an Armen, Beinen und Rumpf mit Fieber an. Bei Erwachsenen tritt der typische Ausschlag häufig nicht auf, stattdessen können Gelenkschmerzen und –schwellungen auftreten. In Deutschland besitzen 30-40 % der Frauen im gebärfähigen Alter keine Immunität gegen das Parvovirus B19. Eine fetale Infektion verläuft in den meisten Fällen asymptomatisch, kann jedoch auch zu einer Fehlgeburt oder einer schweren kindlichen Anämie (Blutarmut) führen. Das Hauptrisiko für einen schweren fetalen Verlauf besteht bei einer mütterlichen Infektion vor der 20. SSW.

Eine mütterliche Infektion kann über einen Bluttest diagnostiziert werden. Im Falle einer akuten Infektion sollten regelmäßige Ultraschallkontrollen mit Dopplersonographie erfolgen. Eine kindliche Anämie kann ggf. über eine Bluttransfusion in die Nabelschnur behandelt werden.

Varizellen (Windpocken)

Diese durch das Varizella-Zoster-Virus hervorgerufene Kinderkrankheit kann, wenn sie in der Schwangerschaft auftritt, zu schweren Komplikationen mit kindlichen Fehlbildungen, Organstörungen und neurologischen Erkrankungen führen. Nach Kontakt mit an Windpocken Erkrankten sollte in der Schwangerschaft möglichst umgehend der Immunstatus bestimmt werden. Bei fehlender Immunität kann vor der Schwangerschaft eine Impfung erfolgen.

Listeriose

Listeriose wird durch Bakterien (Listerien) verursacht, welche über verunreinigte Lebensmittel auf Menschen übertragen werden können. Eine Listeriose kann sich durch grippeähnliche Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Hals- und Bindehautentzündungen, Übelkeit und Durchfall bemerkbar machen. Bei gesunden Erwachsenen verläuft die Infektion meist unbemerkt.

Auch bei Schwangeren verläuft eine Infektion in der Regel symptomlos, kann aber eine kindliche Infektion mit Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung (Sepsis) bedingen.
Wird eine Infektion festgestellt, ist es möglich, diese antibiotisch zu behandeln. Je schneller die Behandlung beginnt, desto unwahrscheinlicher ist eine Übertragung auf das ungeborene Kind.
Infiziert sich ein Kind während oder nach der Geburt, wird das Neugeborene selbst antibiotisch behandelt.

Die häufigsten Infektionsquellen für eine Listeriose sind:

  • Rohmilchprodukte (Camembert, Brie, Ricotta, Mozzarella oder Feta) 
  • rohe Fleisch- und Wurstprodukte (Salami, Rohschinken, Teewurst, Tartar, Carpaccio oder Pasteten)
  • ungewaschener Salat
  • angebrochene Konserven und Mayonnaisen
  • schlecht gekühlte oder lange im Kühlschrank aufbewahrte Speisen
  • Muscheln, Meeresfrüchte oder Sushi mit rohem Fisch

Beim Kochen, Braten und Pasteurisieren werden die Listerien zuverlässig abgetötet.
Meiden Sie deshalb in der Schwangerschaft Produkte aus Rohmilch und Rohwurst sowie Rohfleisch und auch Erzeugnisse aus Rohfisch. Das gilt auch, wenn die Waren geräuchert sind. Wichtig ist außerdem, dass Sie Obst, Gemüse und Kräuter stets gut waschen und bei Käse die Rinde abschneiden.

TSH

Eine einfache Blutabnahme zu Beginn der Schwangerschaft zeigt, ob Ihre Schilddrüsenwerte im Normbereich liegen. Eine unerkannte Funktionsstörung der Schilddrüse kann das Eintreten einer Schwangerschaft erschweren, daher ist es sinnvoll, den TSH-Wert bereits bei der Planung einer Schwangerschaft zu überprüfen.

Streptokokken/Gonokokken-Abstrich

Zwischen der 36. und 38. SSW wird durch einen einfachen Vaginalabstrich eine mütterliche Infektion mit Streptokokken bzw. Gonokokken ausgeschlossen.

Streptokokken der Gruppe B sind Bakterien, die sich bei bis zu 30 % aller erwachsenen Frauen in der Scheide bzw. am Muttermund finden lassen. Die Bakterien können bei der Geburt auf das Neugeborene übertragen werden und zu schwersten Infektionen führen. Diese können innerhalb der ersten beiden Lebenstage oder auch als Spätform 7-10 Tage nach der Geburt auftreten. Insbesondere die Frühform kann sehr gefährlich für das Neugeborene sein. Werden bei der Schwangeren Streptokokken nachgewiesen, besteht die Möglichkeit, eine Übertragung auf das Kind durch eine kurzzeitige Gabe eines Antibiotikums während der Entbindung zu verhindern.
Auch bei Gonokokken handelt es sich um Erreger, die im weiblichen Genitaltrakt vorkommen können und mit denen das Kind beim Durchtritt durch den Geburtskanal in Kontakt kommt. Eine Infektion mit Gonokokken kann zur Erblindung des Neugeborenen führen. Werden durch einen Abstrich in der mütterlichen Scheide in der 36. bis 38. SSW Gonokokken nachgewiesen, so kann die Infektion durch eine einmalige Antibiotika-Gabe vor der Geburt beseitigt werden.

AFP (Alpha-Fetoprotein)-Screening

Als Neuralrohrdefekte bezeichnet man Erkrankungen des Zentralnervensystems wie z. B. die Spina bifida (offener Rücken), die mit schweren neurologischen Einschränkungen wie Lähmungen und Blasen- oder Darmfunktionsstörungen verbunden sein können. Im schlimmsten Fall kommt es zu schweren Fehlbildungen des Schädels und des Gehirns, welche nicht mit dem Leben vereinbar sind.
Liegt ein Neuralrohrdefekt vor, tritt kindliches AFP (Alpha Fetoprotein) ins mütterliche Blut über. Eine Bestimmung des AFP-Wertes in der 16. – 18. SSW kann ein erhöhtes Risiko für diesen Neuralrohrdefekt anzeigen.